Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 23.05.2007 – C-99/07

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:295

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 14. Dezember 2006, Smanor u. a./Kommission (T‑150/06), mit dem das Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen hat, mit der die Kläger zum einen die Feststellung einer im rechtswidrigen Unterlassen einer Stellungnahme zu ihren 1986 gegen die Französische Republik erhobenen Beschwerden bestehenden Untätigkeit der Kommission und zum anderen die Anordnung der Aussetzung des Vollzugs eines Urteils und einer Entscheidung der nationalen Behörden begehrten

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Smanor SA sowie Herr und Frau Ségaud tragen ihre eigenen Kosten.