Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.07.2007 – C-460/05

ECLI:EU:C:2007:447

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Art. 33 Abs. 2 und 43 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) – Sonderregelung für die Anerkennung erworbener Rechte der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Hebammen mit polnischem Ausbildungsnachweis

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Republik Polen trägt die Kosten.

3 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.