Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 11.09.2007 – C-225/06

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2007:499

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 15. März 2006, Athinaïki Oikogeneiaki Artopoiia/HABM (T‑35/04), mit dem das Gericht eine vom Anmelder der Bildmarke „FERRÓ“ für Waren der Klassen 29, 30 und 42 erhobene Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 460/2002‑1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 1. Dezember 2003 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung der genannten Marke auf Widerspruch der Inhaberin der nationalen Wortmarke „FERRERO“ für Waren der Klassen 5, 29, 30, 32 und 33 teilweise zurückzuweisen, abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Athinaïki Oikogeniaki Artopoiia AVEE trägt die Kosten.