Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 18.09.2007 – C-191/07

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:527

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 15. Januar 2007, Sellier/Kommission (T‑276/06), mit dem das Gericht die vom Rechtsmittelführer erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006, die Behandlung seiner Beschwerde darüber, dass die französische Regelung über von Notaren bei bestimmten Geldinstituten geführte Bareinlagen gemeinschaftsrechtswidrig sei, einzustellen, als unzulässig abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Sellier trägt seine eigenen Kosten.