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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 20.09.2007 – C-193/06

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2007:539

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM, Streithelferin: Quick Restaurants SA (Rechtssache T‑74/04), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2003 (Sache R 922/2001‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société des produits Nestlé SA und der Quick Restaurants SA abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM – Quick (QUICKY) (T‑74/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht unter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, als es auf den durch die fraglichen Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abstellte, nicht ihre visuelle Ähnlichkeit beurteilt hat.

2 Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

3 Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.

4 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.