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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 04.10.2007 – C-186/05

ECLI:EU:C:2007:571

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Rechtsvorschriften betreffend ein nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke, nach denen die unmittelbare Einfuhr solcher Getränke durch Privatpersonen verboten ist

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke durch Privatpersonen, die durch von ihnen beauftragte unabhängige Vermittler oder gewerbliche Beförderer handeln, verbietet, ohne dass dieses Verbot nach Art. 30 EG als gerechtfertigt angesehen werden kann.

2 Das Königreich Schweden trägt die Kosten.