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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 25.10.2007 – C-167/06

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2007:633

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T‑42/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Rechtsmittelführer infolge der Behandlung ihrer die Gemeinschaftsfinanzierung einer biologischen Kläranlage in Preveza in Griechenland betreffenden Beschwerde durch die Kommission erlitten zu haben glauben, als unbegründet abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T‑42/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht es unterlassen hat, über den auf einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 2 und 3 EG gestützten Klagegrund zu entscheiden.

2 Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

3 Die vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften erhobene Klage wird abgewiesen, soweit sie auf den Klagegrund eines Verstoßes gegen Art. 21 Abs. 2 und 3 EG gestützt ist.

4 Ermioni Komninou, Grigorios Ntokos, Donatos Pappas, Vasileios Pappas, Aristeidis Pappas, Eleftheria Pappa, Lamprini Pappa, Eirini Pappa, Alexandra Ntokou, Fotios Dimitriou, Zoï Dimitriou, Petros Bolosis, Despina Bolosi, Konstantinos Bolosis und Thomas Bolosis tragen die Kosten des vorliegenden Verfahrens. In Bezug auf die Kosten, die mit dem erstinstanzlichen Verfahren verbunden sind, das zum Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T‑42/04), geführt hat, bleibt es bei den in Nr. 2 des Tenors dieses Beschlusses festgelegten Modalitäten.