Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 08.11.2007 – C-3/07
ECLI:EU:C:2007:664
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. L 321, S. 26) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg – mit Ausnahme der Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 2 dieser Richtlinie – verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Die Klage wird abgewiesen, soweit sie die Nichtumsetzung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2003/110 betrifft.
3 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.