Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 08.11.2007 – C-60/07
ECLI:EU:C:2007:666
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile (ABl. L 91, S. 25) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Die Tschechische Republik trägt die Kosten.