Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 22.11.2007 – C-296/07

ECLI:EU:C:2007:707

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Scott/Kommission (T‑366/00 R), wonach über einen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, gestellten Antrag auf einstweilige Anordnungen nicht zu entscheiden war

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.