Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 22.11.2007 – C-296/07
ECLI:EU:C:2007:707
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Scott/Kommission (T‑366/00 R), wonach über einen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, gestellten Antrag auf einstweilige Anordnungen nicht zu entscheiden war
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.