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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.12.2007 – C-85/07

ECLI:EU:C:2007:822

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327, S. 1) – Nichtvorlage der zusammenfassenden Berichte über die Analysen gemäß Art. 5 in Bezug auf verschiedene Flussgebietseinheiten – Nichtdurchführung der in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen Analysen und Überprüfungen

Tenor§

Tenor§

1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen, dass sie in Bezug auf die Pilot-Flussgebietseinheit des Serchio und einen Teil der Flussgebietseinheiten der Ostalpen sowie des nördlichen, des mittleren und des südlichen Apennin den in Art. 15 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen zusammenfassenden Bericht über die Analysen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie nicht vorgelegt und die Analysen und die Überprüfung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 nicht durchgeführt hat.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.