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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 31.01.2008 – C-147/07

ECLI:EU:C:2008:67

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 4 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330, S. 32) nachzukommen – Überschreitung der in Anhang I Teil B der Richtlinie 98/83 festgelegten chemischen Parameter in einigen Départements – Nitrate und Pestizide

Tenor§

Tenor§

1 Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um Art. 4 dieser Richtlinie nachzukommen.

2 Die Französische Republik trägt die Kosten.