Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 31.01.2008 – C-147/07
ECLI:EU:C:2008:67
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 4 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330, S. 32) nachzukommen – Überschreitung der in Anhang I Teil B der Richtlinie 98/83 festgelegten chemischen Parameter in einigen Départements – Nitrate und Pestizide
Tenor§
Tenor§
1 Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um Art. 4 dieser Richtlinie nachzukommen.
2 Die Französische Republik trägt die Kosten.