Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 31.01.2008 – C-32/07
ECLI:EU:C:2008:64
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks (ABl. L 272, S. 32) nachzukommen.
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.