Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 21.02.2008 – C-211/07
ECLI:EU:C:2008:111
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verletzung von Art. 1 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. L 8, S. 17) – Ersatz von Schäden, die durch unzureichend versicherte Fahrzeuge verursacht wurden – Ausschluss unter Voraussetzungen, die über die in der Richtlinie vorgesehenen hinausgehen
Tenor§
Tenor§
1 Irland hat durch die Aufrechterhaltung der Sections 5.2 und 5.3 des Motor Insurance Agreement, das am 31. Mai 2004 zwischen dem irischen Verkehrsminister und dem Motor Insurers’ Bureau of Ireland geschlossen wurde, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 3 der Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verstoßen.
2 Irland trägt die Kosten.