Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 21.02.2008 – C-328/07
ECLI:EU:C:2008:113
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebener Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45, und – Berichtigung – L 195, S. 16) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.