Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 11.03.2008 – C-89/07
ECLI:EU:C:2008:154
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Art. 39 Abs. 4 EG − Freizügigkeit der Arbeitnehmer − Ausübung hoheitlicher Befugnisse − Erfordernis der französischen Staatsangehörigkeit für die Ausübung der Stellen eines Kapitäns oder eines Ersten Offiziers auf allen Schiffen unter französischer Flagge − Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor§
Tenor§
1 Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen, dass sie in ihren Rechtsvorschriften das Erfordernis der französischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter französischer Flagge beibehalten hat.
2 Die Französische Republik trägt die Kosten.