Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 09.04.2008 – C-305/07

ECLI:EU:C:2008:208

Zitiert von 1 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale ordinario di Genova – Auslegung von Art. 86 Abs. 2 EG – Begriff der Beihilfe – Gebühr, die bei jedem Inhaber eines Fernsehgeräts zur Finanzierung des öffentlich‑rechtlichen Fernsehdienstes erhoben wird – Gültigkeit der Entscheidung C(2005) 1164 def. der Kommission vom 20. April 2005, mit der die Gebühr für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden ist

Tenor§

Tenor§

Das vom Tribunale ordinario di Genova mit Entscheidung vom 16. Juni 2007 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.