Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 24.04.2008 – C-76/08
ECLI:EU:C:2008:252
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Nichteinhaltung der in der Richtlinie festgelegten Kriterien für eine die Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben gestattende Abweichung
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Malta unterlässt alle Maßnahmen zur Anwendung der Abweichung gemäß Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in der Fassung der Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung der Richtlinien 73/239/EWG, 74/557/EWG und 2002/83/EG im Bereich Umwelt anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die Jagd auf Wachteln (Coturnix coturnix) und Turteltauben (Streptopelia turtur) während des Frühjahrszugs des Jahres 2008.
2 Im Übrigen wird der Antrag auf einstweilige Anordnungen zurückgewiesen.
3 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.