Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 16.05.2008 – C-49/08
ECLI:EU:C:2008:286
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigkeitsklage – Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (ABl. L 288, S. 32) – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs
Tenor§
Tenor§
1 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2 Frau Raulin trägt ihre eigenen Kosten.