Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 19.06.2008 – C-220/07
ECLI:EU:C:2008:354
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Fehlerhafte Umsetzung [der Art. 8, 12 und 13] der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108, S. 51) − Verpflichtung, ein effizientes, objektives, transparentes und nichtdiskriminierendes Verfahren zur Benennung der mit der Erbringung des Universaldienstes betrauten Unternehmen anzuwenden − Nationale Rechtsvorschriften, die von vornherein Wirtschaftsteilnehmer ausschließen, die nicht in der Lage sind, die Erbringung dieses Dienstes im gesamten Inland zu gewährleisten
Tenor§
Tenor§
1 Die Französische Republik hat mit ihrer Umsetzung der Bestimmungen über die Benennung von Unternehmen, die in der Lage sind, die Erbringung des Universaldienstes zu gewährleisten, in innerstaatliches Recht gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 8 Abs. 2, 12 und 13 sowie aus Anhang IV der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten (Universaldienstrichtlinie) verstoßen.
2 Die Französische Republik trägt die Kosten.