Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 20.06.2008 – C-448/07
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2008:358
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007, Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30, S.A./Kommission (T‑177/06), mit dem das Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Eurostat‑Pressemitteilung Nr. 48/2006 vom 24. April 2006 als unzulässig abgewiesen hat, soweit diese eine Entscheidung der Kommission (Eurostat) über die Zuordnung von Madrid Calle 30 zum Sektor „Staat“ im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) enthält
Tenor§
1.
Tenor§
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Das Ayuntamiento de Madrid und die Madrid Calle 30, S.A., tragen die Kosten.