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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 03.07.2008 – C-84/08

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2008:384

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und EZB (T‑3/00 und T‑337/04), mit dem das Gericht die Entscheidung des EZB-Rats vom 21. Oktober 1999 für nichtig erklärt hat, den Zugang zu einigen Dokumenten betreffend die Basel/Nyborg-Vereinbarung zu verweigern und den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 30. Juli 1999 abzulehnen, mit der dem Rechtsmittelführer der Zugang zu diesen Dokumenten verweigert wurde, sowie die auf den Ersatz des Schadens gerichtete Klage abgewiesen hat, der dem Rechtsmittelführer aufgrund der Entscheidungen des Rates und der EZB entstanden sein soll, mit denen ihm der von ihm zur Vorbereitung seiner Dissertation beantragte Zugang zu einigen Dokumenten betreffend die Basel/Nyborg-Vereinbarung (1987) verweigert wurde

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Pitsiorlas trägt seine eigenen Kosten.