Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 17.07.2008 – C-371/05
ECLI:EU:C:2008:410
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 11 und 15 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) – Erteilung des Zuschlags für Informatikdienstleistungen der Gemeinde Mantua – Unmittelbare Zuschlagserteilung ohne vorherige Vergabebekanntmachung
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.