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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.09.2008 – C-514/06

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2008:511

Zitiert von 4 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 10. Oktober 2006, Armacell/HABM (T‑172/05), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Wortmarke „ARMAFOAM“ für Waren der Klasse 20 auf Aufhebung der Entscheidung R 552/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 23. Februar 2005 abgewiesen hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „NOMAFOAM“ für Waren der Klassen 11, 19, 20, 27 und 28 zurückzuweisen, aufgehoben wurde

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Armacell Enterprise GmbH trägt die Kosten.