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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 06.10.2008 – C-175/07

ECLI:EU:C:2008:543

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal de grande instance de Nanterre – Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 314/2002 der Kommission vom 20. Februar 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung im Zuckersektor (ABl. L 50, S. 40) im Hinblick auf Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178, S. 1), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot – Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 (ABl. L 271, S. 12) im Hinblick auf die Verordnungen (EG) Nr. 1260/2001 und Nr. 314/2002 – Produktionsabgabe, die sich auch auf die in Verarbeitungserzeugnissen, die ohne Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung ausgeführt wurden, enthaltenen Zuckermengen erstreckt

Tenor§

Tenor§

1 Die Prüfung von Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 314/2002 der Kommission vom 20. Februar 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung im Zuckersektor in der durch die Verordnung (EG) Nr. 38/2004 der Kommission vom 9. Januar 2004 geänderten Fassung hat, soweit diese Bestimmung bei der Berechnung der Produktionsabgabe keinen Ausschluss der in Verarbeitungserzeugnissen, die ohne Gewährung einer Ausfuhrerstattung ausgeführt wurden, enthaltenen Zuckermengen vom ausführbaren Überschuss vorsieht, nichts ergeben, was ihre Gültigkeit berühren könnte.

2 Die Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 ist ungültig.