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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 17.10.2008 – C-513/07

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2008:577

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007, Glaverbel/HABM (T‑141/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 986/2004‑4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 1. März 2006 abgewiesen hat, in der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, die Anmeldung einer die Oberflächenstruktur von Glas darstellenden Bildmarke für bestimmte Waren der Klassen 19 und 21 zurückzuweisen

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die AGC Flat Glass Europe SA trägt die Kosten.