Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 20.11.2008 – C-94/08
ECLI:EU:C:2008:648
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 39 EG – Erfordernis der spanischen Staatsangehörigkeit für die Ausübung der Tätigkeit des Kapitäns und des Ersten Offiziers auf bestimmten Schiffen, die die spanische Flagge führen – Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus Art. 39 EG verstoßen, dass es in seinen Rechtsvorschriften das Erfordernis der spanischen Staatsangehörigkeit für die Ausübung der Tätigkeit des Kapitäns und des Ersten Offiziers auf allen Schiffen, die die spanische Flagge führen, mit Ausnahme von Handelsschiffen unter 100 BRT, die Fracht oder weniger als 100 Passagiere befördern und ausschließlich zwischen Häfen oder Punkten in Gebieten verkehren, über die das Königreich Spanien Souveränität, souveräne Rechte oder Jurisdiktion ausübt, beibehalten hat.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.