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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 04.12.2008 – C-249/07

ECLI:EU:C:2008:683

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – System der vorherigen Genehmigung für das Aussetzen von aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Austern und Muscheln in den niederländischen Küstengewässern

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich der Niederlande ist dadurch seinen Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG nicht nachgekommen, dass es ein System der vorherigen Genehmigung dafür eingeführt hat, dass rechtmäßig in Verkehr befindliche Austern und Muscheln aus anderen Mitgliedstaaten, die zu den in den Niederlanden heimischen Arten gehören, in den niederländischen Küstengewässern ausgesetzt werden.

2 Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.