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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 11.12.2008 – C-480/07

ECLI:EU:C:2008:715

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 5 Abs. 1 und 16 Abs. 1 der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. L 332, S. 81) – Keine Aufstellung und/oder Durchführung von Abfallbewirtschaftungsplänen für alle im Zuständigkeitsbereich der Autonomen Regionen liegenden Häfen

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 5 Abs. 1 und 16 Abs. 1 der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände verstoßen, dass es nicht für alle spanischen Häfen Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt, genehmigt und durchgeführt hat.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.