Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 11.12.2008 – C-57/08
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2008:718
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 27. November 2007, Gateway, Inc./HABM (T‑434/05), mit dem das Gericht die Klage der Inhaberin von als Gemeinschafts- und nationale Marken eingetragenen Wort- und Bildzeichen mit dem Wortbestandteil „GATEWAY“ für Waren der Klassen 9, 16, 35, 36, 37 und 38 auf Aufhebung der Entscheidung R 1068/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 14. September 2005 abgewiesen hat, die ihrerseits die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung des Widerspruchs der Klägerin gegen die Anmeldung der Wortmarke „ACTIVITY Media Gateway“ für Waren der Klassen 9, 35, 38 und 42 zurückgewiesen hatte
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Gateway, Inc. trägt die Kosten.