Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 22.12.2008 – C-283/07
ECLI:EU:C:2008:763
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. L 194, S. 47) in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. L 78, S. 32) geänderten Fassung – Brennstoff aus Abfällen (RDF) und Schrott, der zur Verwendung bei Tätigkeiten im Eisen‑ und Stahlbereich bestimmt ist – Ausschluss vom Anwendungsbereich des nationalen Umsetzungsgesetzes
Tenor§
Tenor§
1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 geänderten Fassung verstoßen, dass sie Bestimmungen erlassen und beibehalten hat, die wie
– Art. 1 Abs. 25 bis 27 und 29 Buchst. a des Gesetzes Nr. 308 vom 15. Dezember 2004 betreffend die Übertragung der Änderung, Koordinierung und Ergänzung der Gesetzgebung im Umweltbereich und im Bereich unmittelbar anwendbarer Maßnahmen auf die Regierung und
– Art. 1 Abs. 29 Buchst. b des Gesetzes Nr. 308 vom 15. Dezember 2004 sowie die Art. 183 Abs. 1 Buchst. s und 229 Abs. 2 des Decreto legislativo Nr. 152 vom 3. April 2006 zum Erlass von Umweltbestimmungen
bestimmten Schrott, der zur Verwendung bei Tätigkeiten im Eisen‑ und Stahlbereich bestimmt ist, und Brennstoff aus hochwertigen Abfällen (CDR‑Q) von vornherein dem Anwendungsbereich der zur Umsetzung der genannten Richtlinie ergangenen italienischen Rechtsvorschriften über Abfälle entziehen.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.