Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.01.2009 – C-259/08

ECLI:EU:C:2009:13

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichtumsetzung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Mangelhafte Umsetzung von Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 und Art. 8 Abs. 1 dieser Richtlinie

Tenor§

Tenor§

1 Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass sie nicht alle für eine vollständige und/oder ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.