Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 20.01.2009 – C-374/07
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:20
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2007, Mebrom/Kommission (T‑198/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens, der der Rechtsmittelführerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission für die Monate Januar und Februar 2005 kein System eingeführt habe, das es der Rechtsmittelführerin ermöglicht hätte, gemäß Art. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 244, S. 1), Methylbromid in die Europäische Union einzuführen, als unbegründet abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Mebrom NV trägt die Kosten.