Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 30.01.2009 – C-131/08
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:42
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 24. Januar 2008, Dorel Juvenile Group/HABM (T‑88/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 616/2004‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 11. Januar 2006, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückzuweisen, der die Anmeldung der Wortmarke „SAFETY 1st“ für Waren der Klassen 12, 20, 21 und 28 zurückgewiesen hatte, abgewiesen hat – Unterscheidungskraft einer Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1)
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Dorel Juvenile Group Inc. trägt die Kosten.