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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 24.03.2009 – C-184/08

ECLI:EU:C:2009:184

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung abschreckender, wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104, S. 1)

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien verstoßen, dass es die nach dieser Vorschrift vorgesehenen Sanktionen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.