Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 24.03.2009 – C-184/08
ECLI:EU:C:2009:184
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung abschreckender, wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104, S. 1)
Tenor§
Tenor§
1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien verstoßen, dass es die nach dieser Vorschrift vorgesehenen Sanktionen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.