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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 24.03.2009 – C-331/08

ECLI:EU:C:2009:185

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) erforderlich sind

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass es die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.