Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 02.04.2009 – C-255/06
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:212
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007 in der Rechtssache C‑255/06 P – Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. Mai 2006 als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet
Tenor§
Tenor§
1 Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.
2 Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.