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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 05.05.2009 – C-355/08

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2009:286

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 2. Juni 2008, WWF-UK/Rat (T‑91/07), mit dem das Gericht einen Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (ABl. 2007, L 15, S. 1), soweit darin die „zulässige Gesamtfangmenge“ (TAC) für Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 des Rates (ABl. L 70, S. 8) erfassten Gebieten festgesetzt wird, für unzulässig erklärt hat – Erfordernis des individuellen Betroffenseins durch die angefochtene Handlung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die WWF UK Ltd trägt die Kosten.

3 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.