Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 19.05.2009 – C-313/08
ECLI:EU:C:2009:323
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 1 Abs. 4, 5 und 6 der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. L 221, S. 13) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Art. 1 Abs. 4 bis 6 dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.