Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.06.2009 – C-422/08
ECLI:EU:C:2009:385
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Die Republik Österreich trägt die Kosten.