Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 25.06.2009 – C-580/08
Sechste Kammer · ECLI:EU:C:2009:402
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 3. November 2008, Srinivasan/Bürgerbeauftragter (T‑196/08), mit dem das Gericht eine Klage abgewiesen hat, die auf die Nichtigerklärung der Entscheidung des Bürgerbeauftragten gerichtet war, die Prüfung der Beschwerde des Klägers einzustellen, mit der dieser die Feststellung begehrt hatte, die Kommission habe seine Beschwerde über behauptete Verstöße der irischen Behörden gegen die Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung (ABl. L 250, S. 17) nicht angemessen behandelt
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Srinivasan trägt seine eigenen Kosten.