Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 30.06.2009 – C-490/08
ECLI:EU:C:2009:411
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (ABl. L 323, S. 1) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.