Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 03.09.2009 – C-464/08
ECLI:EU:C:2009:515
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310, S. 28) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Estland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2 Die Republik Estland trägt die Kosten.