Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 10.09.2009 – C-100/08
ECLI:EU:C:2009:537
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Schutz von Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – Verbot der Haltung bestimmter in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebrachter Vögel
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es
– die Einfuhr, den Besitz und den Verkauf in Gefangenschaft geborener und gezüchteter Vögel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, einschränkenden Voraussetzungen unterwirft, die die betroffenen Marktteilnehmer verpflichten, die Markierung der Vögel so zu ändern, dass sie den speziellen Anforderungen der belgischen Rechtsvorschriften entspricht, und weder die in anderen Mitgliedstaaten anerkannte Markierung noch die nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier‑ und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ausgestellten Bescheinigungen anerkennt;
– den Händlern nicht die Möglichkeit gibt, Befreiungen vom Verbot des Besitzes einheimischer europäischer Vögel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, zu erlangen.
2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.