Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 23.09.2009 – C-421/08

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2009:575

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 14. Juli 2008, Calebus/Kommission (T‑366/06), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2006 zur Festlegung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (ABl. L 259, S. 1), soweit darin das Gebiet namens „Ramblas de Gergal, Tabernas y Sur de Sierra Alhamilla“, in dem sich ein Grundstück der Rechtsmittelführerin befindet, als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region ausgewiesen wird, als unzulässig abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Calebus SA trägt die Kosten.

3 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.