Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 24.09.2009 – C-481/08
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2009:579
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Alcon/HABM und *Acri.Tec (T‑106/07), über die Abweisung der Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken „PROVISC“ und „DUOVISC“ für Waren der Klasse 5 auf Aufhebung der Entscheidung R 660/2006‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Februar 2007, mit der die auf den Widerspruch der Klägerin hin ergangene Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung der Wortmarke „BioVisc“ für Waren der Klasse 5 zurückzuweisen, aufgehoben wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Alcon Inc. trägt die Kosten.