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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 24.09.2009 – C-501/08

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2009:580

Zitiert von 4 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Município de Gondomar/Kommission (T‑324/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung des aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 mit der Bezeichnung „Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar“ gewährten Zuschusses abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Das Município de Gondomar trägt die Kosten.