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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.10.2009 – C-275/08

ECLI:EU:C:2009:632

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 6 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. L 199, S. 1) – Vertrag über die Lieferung einer für die Kraftfahrzeugzulassung verwendeten Software, der ohne Vergabeverfahren zwischen zwei für die Datenverarbeitung bei Gemeindeverwaltungen zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts abgeschlossen wurde

Tenor§

Tenor§

1 Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, dass die Datenzentrale Baden-Württemberg einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben hat.

2 Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.