Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.10.2009 – C-275/08
ECLI:EU:C:2009:632
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 6 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. L 199, S. 1) – Vertrag über die Lieferung einer für die Kraftfahrzeugzulassung verwendeten Software, der ohne Vergabeverfahren zwischen zwei für die Datenverarbeitung bei Gemeindeverwaltungen zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts abgeschlossen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, dass die Datenzentrale Baden-Württemberg einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben hat.
2 Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.