Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.10.2009 – C-30/09
ECLI:EU:C:2009:636
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 11 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997, L 10, S. 13) in der durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 345, S. 97) geänderten Fassung – Versäumnis, für bestimmte Betriebe externe Notfallpläne zu erstellen
Tenor§
Tenor§
1 Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in der durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 geänderten Fassung verstoßen, dass sie nicht für die Durchführung der nach dieser Vorschrift vorgesehenen Maßnahmen gesorgt hat.
2 Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.