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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 29.10.2009 – C-22/09

ECLI:EU:C:2009:684

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. 2003, L 1, S. 65) nachzukommen

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.